Als die Agentur, für die ich damals Anfang 2010 noch tätig war, sehr plötzlich in Schwierigkeiten geriet, benötigten mehrere Dutzend Handelsvertreter rechtliche Beratung und in diversen folgenden Streitigkeiten auch eine entsprechende Vertretung. Ich quittierte die Tätigkeit bei der Agentur und gründete meine Kanzlei, um den ehemaligen Kollegen rechtlich beistehen zu können.
So ergab es sich, dass ich den Fokus zunächst auf das Handelsvertreterecht legte und mich zunehmen in dem Bereich das Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierte. Den Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht erhielt ich Mitte 2014.
Zunehmend wurden mir Mandate im Internationalen Wirtschaftsrecht anvertraut. Das führte dazu, dass ich Mitte 2016 den Fachanwaltstitel für Internationales Wirtschaftsrecht erwarb.
Ich berate heute vorrangig im nationalen und auch im internationalen Vertriebsrecht. Diese Tätigkeit beinhaltet die Vertragsgestaltung im Bereich Kaufrecht inkl. Incoterms, Handelsvertreter- und Maklerrecht, Vertragshändlerrecht, Franchiserecht sowie die Provisionsgestaltung von angestellten Vertriebsmitarbeitern und auch die Prozessführung in entsprechenden Streitigkeiten.
Seit Anfang 2019 gebe ich auch Seminare zu den Themen „UN-Kaufrecht – korrekte Anwendung und Vertragsgestaltung“ und „Incoterms – rechtssicher verwenden“. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts konnte ich oft in Erfahrung bringen, dass viele Unternehmen Optimierungspotenzial in ihrer Vertragsgestaltung haben. Nicht selten haben meine Mandanten ein „Aha“-Erlebnis, wenn ich die rechtlichen Risiken durch geschickte Vertragsgestaltung beseitige.
Diese Erfahrung möchte ich möglichst vielen Unternehmern gönnen.